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VG Stuttgart, 22.03.2021 - A 5 K 1663/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 3; AsylG, § 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
Algerien: Willkür durch Militärtribunal nicht glaubhaft wegen widersprüchlichen Vortragens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17
Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …
Auszug aus VG Stuttgart, 22.03.2021 - A 5 K 1663/19
In der behördlichen Befristungsentscheidung gemäß § 11 Abs. 2 AufenthG ist jedoch regelmäßig - und so auch hier - die behördliche Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes zu sehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.07.2017-1 VR 3.17-, juris Rn. 72; OVG Hamburg…, Beschluss vom 08.05.2018 - 3 Bs 46/18 -Juris Rn. 24). - VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11
Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber
Auszug aus VG Stuttgart, 22.03.2021 - A 5 K 1663/19
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Lauf des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH Bad.-Württ:, Urteil vom 27.08.2013 - A 12 S 2023/11 -, juris Rn. 35). - OVG Hamburg, 08.05.2018 - 3 Bs 46/18
Europarechtliche Auslegung der Befristungsentscheidung gemäß AufenthG 2004 § 11 …
Auszug aus VG Stuttgart, 22.03.2021 - A 5 K 1663/19
In der behördlichen Befristungsentscheidung gemäß § 11 Abs. 2 AufenthG ist jedoch regelmäßig - und so auch hier - die behördliche Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes zu sehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13.07.2017-1 VR 3.17-, juris Rn. 72; OVG Hamburg, Beschluss vom 08.05.2018 - 3 Bs 46/18 -Juris Rn. 24).